Verantwortlich:

SF Concepta GmbH

Aachener Straße 549
50226 Frechen
Deutschland / Germany
Geschäftsführer: Richard Fiskal

Kontakt:

T: +49 (0) 2234 4300859

E: info@sf-concepta.com

Registereinträge:

Registergericht: Köln
Registernummer: 83308

Umsatzsteuer:

USt-IdNr.: DE 301838513

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SF Concepta GmbH, 50226 Frechen.

§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
(1) Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer ABGs in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit Entgegennahme unserer Ware gelten unsere Bedingungen als angenommen.

(2) Die Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Käufer.

(3) Bei der Kundschaft handelt es sich ausschließlich um Unternehmen oder öffentliche Auftraggeber, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und / oder von uns bezüglich der Verwendung und der Verarbeitung unserer Produkte von geschult bzw. eingewiesen worden sind.

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten sowohl für Bestellungen über unsere Internetseite http://www.sf-concepta.com als auch über konventionelle Bestellungen mittels Mail, Brief, Fax oder auch mündlich.

(2) Unsere Angebote sind freibleibend. Die Präsentation der Waren auf unsere Internetseite stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur unverbindliche Aufforderungen an den Geschäftskunden, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab, entsprechend einer konventionellen Bestellung. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich, per E-Mail oder in Textform. Abschlüsse und sonstige Vereinbarungen sowie Garantieerklärungen werden erst durch diese schriftliche Bestätigung verbindlich. Irrtümer in Angeboten, Katalogen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, auch Kalkulations- und Schreibfehler, binden uns nicht und verpflichten uns auch nicht zum Schadensersatz. Angaben in von uns herausgegebenen Katalogen, Prospekten, Zeichnungen und Werbeschriften sind nur maßgeblich, wenn wir sie ausdrücklich vertraglich als verbindlich bezeichnen. An angebots- bzw. auftragsbezogenen Ausführungszeichnungen behalten wir uns die ausschließlichen Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor. Entsprechendes gilt für andere von uns gefertigte Unterlagen, Pläne oder Skizzen, insbesondere die Statik-Unterlagen. Eine Weitergabe dieser Zeichnungen an Dritte ist nicht gestattet. Rechtsverletzungen berechtigen uns zu Schadensersatzansprüchen. Sind Formen und Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die uns vom Käufer übergeben worden sind, zu liefern, übernimmt der Käufer die Gewähr, dass durch die Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte nicht verletzt werden. Werden dennoch Reche Dritter verletzt, wird uns der Käufer von Ansprüchen Dritter unverzüglich freistellen. Wird uns von einem Dritten unter Berufung auf ihm gehörige Schutzrechte die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern des Käufers angefertigt wurden, untersagt, sind wir, ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein, berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewandten Kosten zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich, uns von Schadensersatzansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen. Angebote und Kostenvoranschläge werden auch ohne ausdrückliche Vereinbarung berechnet, wenn sie mit Entwurfs- oder Entwicklungsarbeiten verbunden sind. Muster, Zeichnungen und sonstige Bestellanlagen dürfen von uns sechs Monate nach Vertragsabwicklung vernichtet werden, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(3) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit der SF Concepta GmbH, Aachener Straße, 549 in D-50226 Frechen-Königsdorf, Registernummer 83308, Registergericht Köln, als Verkäufer, zustande.

§3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit, Lieferung
(1) Unsere Preise verstehen sich frei Werk in Deutschland, also incl. Einfuhrzoll, Verpackungs- und Transportkosten. Die anfallende gesetzlich Umsatzsteuer ist in den Preisen enthalten und ausgewiesen. Unsere Preise gelten nur für die angebotenen bzw. bestätigten Artikelstückzahlen und beschriebenen Material- und Konstruktionsausführungen. Zusatzleistungen sind gesondert vom Käufer zu vergüten.

(2) Die Zahlungskonditionen der Auftragsannahme lauten 50 % bei Erhalt der Bestellbestätigung und 50 % bei Anlieferung der Ware. Die ebenfalls angegebene Lieferzeit beginnt ab dem ersten Zahlungseingang von 50 %. Der Verkäufer bestätigt dem Käufer nach Erhalt dieser ersten Zahlung konkret den Liefertermin mit einer Auftragsbestätigung per Mail. Bis zum Erhalt der Auftragsbestätigung kann der Geschäftskunde ohne Regressansprüche vom Vertrag zurücktreten. Anschließend ist der Widerruf der bestellten Ware mindestens mit einer Abstandszahlung von 25 % des Auftragswertes durch den Geschäftskunden an den Verkäufer verbunden. Sofern wir dies in den Angeboten nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 3 – 6 Wochen. Die Einhaltung der Lieferzeit durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen uns und dem Käufer geklärt wurden. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung am Tag nach dem erfolgten Zahlungseingang. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

(3) Die Auftragsannahme durch uns erfolgt nur dann, wenn Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

(4) Zur Anlieferung avisierte Ware muss unverzüglich, bis zur geplanten Auslieferung bezahlt werden. Der Käufer erhält mit dem Lieferavis eine entsprechende Schlussrechnung, in der die jeweils geleistete 1. Teilzahlung aufgeführt ist. Bei Zahlungszielüberschreitungen werden ab dem Fälligkeitsdatum 15 % geschuldet. Der Käufer ist zur Aufrechnung und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn sein Anspruch unstrittig, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen eine komplette Vorauszahlung auszuführen. Lieferfristen und -termine verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug – um den Zeitraum, um den der Käufer uns gegenüber in Verzug ist oder Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, so sind wir darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Der Preis bleibt unberührt. Jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft. Abrufe und Einteilungen einzelner Teillieferungen sind so vorzunehmen, dass uns eine vertragsgemäße Fertigung und Lieferung möglich ist. Wird nicht oder nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, so sind wir nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

(5) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (insbesondere höhere Gewalt) die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Führt die höhere Gewalt zu einem endgültigen, dauerhaften, irreparablen Leistungshindernis, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Auch bei vereinbarten Lieferfristen haften wir nicht für Verzögerungen, welche durch unvorhergesehene Vorgänge bei der Fabrikation, bei der Beförderung, insbesondere bei Störung bzw. Verzug des Unterlieferanten eintreten. Unternimmt der Käufer um den Liefertermin zu beschleunigen einen Abholversuch während der Beförderungsleistung, so geschieht dies zu seinen Kosten. Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet worden ist.

(6) Bei Verkäufen in fremder Währung trägt der Käufer das Kursrisiko ab Vertragsschluss.

(7) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unsere E-Mail-Adressen: info@sf-concepta.com sowie sales@sf-concepta.com. Wir senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter AGBs einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

§4 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

§5 Mängelhaftung
Der Käufer hat die Ware unverzüglich bei der Anlieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, auf Transport- und Verpackungsschäden zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Er quittiert nicht nur die Stimmigkeit von Produkt, Quantität und Unversehrtheit, er quittiert darüber hinaus ebenso, dass er unterwiesen wurde, wie mit dem Material verfahren werden muss, um eine Reklamation zu vermeiden. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige schriftlich unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen.
Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der gelieferten Ware bzw. unserer Leistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung neuer Ware bzw. zur Erbringung neuer Leistungen berechtigt. Soweit die Beseitigung des Mangels bzw. die Lieferung neuer Ware bzw. die Erbringung neuer Leistungen fehlschlägt oder wir sonst berechtigt sind, weitere Maßnahmen zu verweigern, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. Regelmäßig sind dem Käufer mindestens zwei Mangelbeseitigungsversuche zumutbar. Der Rücktritt ist bei unerheblichen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Ansprüche wegen des Mangels.
Haften wir nach § 7 dieser Bedingungen, verjähren die Mängelansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Vorschriften. Weiterhin verjähren Mängelansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann oder einem sonstigen Recht, dass im Grundbuch eingetragen ist, besteht, oder bei einem Bauwerk oder bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Weiterhin verjähren Mängelansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn wir Planungsleistungen für ein Bauwerk erbringen. Im übrigen verjähren Mängelansprüche in einem Jahr.

§6 Haftung
Wir haften bei eigenem vorsätzlichen Verhalten und eigenem groben Verschulden und vorsätzlichem Verhalten und grobem Verschulden leitender Angestellter. Wir haften weiterhin für die Nichteinhaltung von Garantien, bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und im Rahmen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wir haften dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen. Der Höhe nach ist unsere Haftung nach diesem § 7 auf Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens beschränkt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§7 Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Köln.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht an unserem Sitz.

§8 Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien bereits jetzt, in Verhandlungen einzutreten, die zum Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben. Entsprechendes gilt bei Vorliegen einer Lücke.